Vorsicht

Neben den pflichtgemäß zu erfüllenden Mitteilungen und Veröffentlichungen werden auch auf freiwilliger Basis, insbesondere im Rahmen von Marketingaktivitäten, Unternehmensdaten durch den Emittenten offen gelegt. Dritte können etwa aus Factbooks, bei Road Shows, bei Investoren- und Analystengesprächen etc. Details über die rechtliche und tatsächliche Situation des Unternehmens erfahren, die gemeinhin der Geheimhaltung unterliegen. Die durchzuführende Interessenabwägung ist naturgemäß im Rahmen von Marketingaktivitäten schwierig.

Vorstandsmitglieder stehen bei Marketingveranstaltungen – etwa bei Road Shows, bei Analystenveranstaltungen oder sonstigen Präsentationen – unter einem gewissen Vermarktungsdruck. Insoweit ist das Vorstandsmitglied erfahrungsgemäß bemüht, auf sämtliche Fragen seines Publikums zu antworten. Dies kann eine objektive Interessenabwägung zusätzlich erschweren.

 

 

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