Pflichtmaßnahmen

Dass Investor Relations nicht nur finanzwirtschaftliche und kommunikationspolitische Zielsetzungen verfolgt, sondern darüber hinaus dem Anlegerschutzgedanken entsprechen muss, dass zeigen zahlreiche gesetzliche Vorschriften und Verordnungen wie beispielsweise das Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen, 2. Abschnitt, Melde- und Veröffentlichungspflichten, § 124 ff oder das Börsenzulassungsgesetz der Deutschen Börse oder staatliche Regelungen wie das Aktiengesetz. Es folgt eine Darstellung der Regelungen, diese erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, sondern soll nur einen ersten Überblick vermitteln.

© 2018 Pöchhacker Waldemar, 3250 Wieselburg