Grundsätze

Für eine erfolgreiche Kommunikationsarbeit sind einige grundsätzliche Regeln zu beachten. Effektive Kommunikationsarbeit beginnt mit der Einhaltung von Kommunikationsgrundsätzen. Die hier dargestellten Grundsätze sind nicht isoliert zu sehen, erheben auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, aber erst das komplette Zusammenspiel führt zum Erfolg.

 

  • Grundsatz der Stetigkeit
    Die Einhaltung gesetzlicher Informationspflichten reicht nicht aus. Auch vereinzelte taktische Investor-Relations-Maßnahmen, wie beispielsweise übertriebene Ad-hoc-Meldungen, sind ungünstig. Kontinuität innerhalb der Finanzkommunikation und eine zielgerichtete und großzügige Informationsweitergabe entscheidet über den Erfolg. Unternehmen, die ihre Anteilseigner nur in guten Zeiten oder kurz vor Kapitalerhöhungen über ihre Erfolge in Kenntnis setzen, in schlechten Zeiten jedoch Probleme verschweigen, wirken unglaubwürdig.

 

  • Grundsatz der Glaubwürdigkeit
    Die Teilöffentlichkeiten müssen den veröffentlichten Daten Glauben schenken. Dazu gehört auch, dass Meldungen nicht nur positive Ereignisse betreffen, sondern auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten der Kontakt gepflegt wird. So wird Falschmeldungen und Misstrauen gegenüber dem Unternehmen vorgebeugt. Die Beurteilung der Unternehmenssituation durch Dritte lässt sich zweifellos besser steuern, wenn das Management die entsprechenden Informationen selbst verbreitet.

 

  • Grundsatz der Wesentlichkeit
    Um dem „Information Overload“ und dessen Folgen vorzubeugen, sind Informationen auf das Wesentliche zu reduzieren. Da die Zielgruppen unterschiedliche Informationsbedürfnisse und Kenntnisse haben, ist zu berücksichtigen, welche Informationen jeweils entscheidungsrelevant sind.

 

  • Grundsatz der Zielgruppenbezogenheit
    Unterschiedliche Zielgruppen verfügen über spezifische Informationsbedürfnisse, denen durch eine differenzierte Informationspolitik Rechnung getragen werden kann. Privatanleger erwarten in der Regel weniger detaillierte Informationen als Fondsmanager, Analysten und Wirtschaftsjournalisten. Dabei werden Privatanleger aus Zeit- und Kostengründen meistens über unpersönliche Instrumente wie zum Beispiel Geschäfts-, Zwischen- und Quartals berichte informiert, während institutionelle Investoren in persönlichen Gesprächen oder Telefonkonferenzen über die aktuelle Situation aufgeklärt werden.

 

  • Grundsatz der Transparenz
    Die Bewertung der publizierten Informationen und Zahlen rund ums Unternehmen wird durch Vergleichswerte erleichtert. Darum sind Branchenzahlen und Vergangenheitszahlen bzw. zu vor veröffentlichte Benchmarks in Relation zu aktuellen Daten zu setzen. Das bedeutet, dass über alle Unternehmenszahlen und -fakten zeitnah und regelmäßig informiert werden muss.

 

  • Grundsatz der Aktualität
    Da die Gefahr von Insidergeschäften, die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes etc. immer besteht, sollten kursrelevante Information sofort (ad hoc) der Finanzwelt zur Verfügung gestellt werden. Leider sind viele Unternehmen durch das Insidergesetz verunsichert und betreiben vorsichtshalber keine differenzierte Informationspolitik mehr, um nicht in den Verdacht zu geraten, Insidergeschäfte zuzulassen.
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